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Dr. Şükrü Uslucan, LL.M. (Columbia)

Herr Uslucan berät und vertritt Sie auch gerne vor Gericht im gesamten Bereich des Öffentlichen Rechts, mit besonderen Bezügen zum Verfassungsrecht, insbesondere Grundrechten; d.h. wenn Sie Probleme mit den deutschen Behörden oder Ämtern haben – mit Ausnahme des Straf-, Finanz- und Sozialrechts. Überwiegend bearbeitet er Fälle zum Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht, wo er seit rund 25 Jahren eine umfassende Expertise sowohl in praktischer als auch theoretischer Hinsicht besitzt einschließlich einer umfangreichen Doktorarbeit sowie diversen wissenschaftlichen Artikeln und auch zahlreichen Interviews rund um dieses Thema. Daneben befasst er sich mit Fragen des Ausländer- bzw. Aufenthaltsrechts einschließlich des sog. „Business Immigration“ für ausländische Unternehmen, die sich in Deutschland ansiedeln wollen. Zudem beschäftigt er sich mit Aspekten des Gewerbe-, Denkmal- und (öffentlichen) Baurechts. Darüber hinaus kann er Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Probleme im Zusammenhang mit der Schule (Grundschulplatzklage, Versetzung) oder Universität (Hochschulzulassung bzw. Kapazitätsklage, Prüfungsrecht) haben, wo er selbst lange Zeit neben seiner anwaltlichen Tätigkeit unterrichtet hat.
Herr Uslucan berät Sie auch in türkischer sowie englischer Sprache, hat er doch an einer türkischen Universität lange Zeit unterrichtet (Bahçeşehir University) sowie an der Columbia Law School in New York einen juristischen Abschluss erworben.
Kurzvita
Herr Uslucan wurde in Kayseri/Türkei geboren. Er hat sein Studium sowie Referendariat in Berlin abgeschlossen. Anschließend hat er einen Masterstudiengang (LL.M.) an der Columbia Law School in New York absolviert (mit einem DAAD Jahresstipendium). Seine Dissertation zu einer „Weiterentwicklungsfähigkeit des Menschenrechts auf Staatsangehörigkeit“ hat er an der Humboldt-Universität zu Berlin bei Prof. Dr. Tomuschat verfasst (mit Unterstützung eines Promotionsstipendiums der Friedrich-Ebert-Stiftung). Herr Uslucan besitzt eine umfassende wissenschaftliche Expertise im inter-/nationalen Staatsbürgerschaftsrecht und hat in diesem Feld auch staatliche Expertengremien (in Deutschland sowie in der Türkei) beraten. Parallel zu seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit war er lange Zeit Dozent an der „Bahçeşehir Universität (Campus Berlin)“, wo er auf Englisch und Türkisch die Fächer Völker- und Menschenrechte sowie Gesellschafts- und Handelsrecht unterrichtete. Danach war er mehrere Jahre an der „Hochschule für Wirtschaft und Recht“ (HWR) in Berlin lehrend tätig, wo er versucht hat, Kriminalkommissare im Bereich des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des polizeilichen Datenschutzrechts aufzuklären.