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Baurecht (Ordnungs- und Planungsrecht) sowie Denkmalschutzrecht

Im Bereich des öffentlichen Baurechts (Ordnungs- und Planungsrecht) sowie Denkmalschutzrecht unterstützt Sie Herr Uslucan gerne außer-/gerichtlich bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Bauordnungsverfügung (Stilllegung, Abbruch, Nutzungsuntersagung) oder Beantragung einer Baugenehmigung einschließlich eines Vorbescheides oder bei der Androhung oder Durchsetzung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld, Ersatzvornahme oder unmittelbarer Zwang) und der sofortigen Vollziehung von Verfügungen oder wenn Sie einen Bußgeldbescheid in diesem Zusammenhang erhalten haben.

Für eine konkrete Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte Herrn RA Dr. Uslucan über das Kontaktformular.