Polizeirecht
Im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen kommt es nicht selten zu Handlungen von Polizisten, deren Rechtmäßigkeit fraglich ist bzw. war. Denn oft haben sich diese Maßnahmen bereits „erledigt“, d.h. sie wurden vollzogen, weil man den Aufforderungen der Polizisten:innen sogleich nachkommen musste wie etwa bei einer anlasslosen Personalkontrolle (sog. Identitätsfeststellung), einer Durchsuchung der Person oder sogar Wohnung; es wurden vlt. sogar bestimmte Gegenstände beschlagnahmt oder andere sog. Standardmaßnahmen durchgeführt, ohne dass es die Möglichkeit gab, diese zuvor einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen. In solchen Fällen kommt es daher darauf an, wenigstens die Rechtmäßigkeit im Nachhinein feststellen zu lassen und dann ggfs. Amtshaftungsansprüche geltend zu machen, aber auch beschlagnahmte Gegenstände zurückzuerhalten, nachdem die Maßnahme gerichtlich als rechtswidrig festgestellt wurde.
Eine Besonderheit gilt im Zusammenhang mit Versammlungen, die vom spezieller geregelten Versammlungsrecht eigentlich abschließend geregelt sind, ohne dass ein Rückgriff auf das dann allg. Polizeirecht (ASOG in Berlin) erlaubt wäre. Doch dieser Grenzbereich ist komplizierter ausgestaltet.
Sollten Sie „Opfer“ einer unangenehmen polizeilichen Aktion geworden sein oder eine Versammlung planen oder im Zusammenhang mit einer Versammlung einer polizeirechtlichen Maßnahmen unterzogen worden sein, so können Sie sich gerne an Herrn Uslucan wenden, auch schon im Vorfeld. Damit wir er Sie zeitnah rechtlich und ggfs. auch gerichtlich unterstützen kann. Insoweit hat Herr Uslucan lange Zeit an der "Hochschule für Wirtschaft und Recht" (HWR) Kriminalkommissare unterrichtet und ist daher mit der Materie des Polizeirechts bestens vertraut.
Eine Besonderheit gilt im Zusammenhang mit Versammlungen, die vom spezieller geregelten Versammlungsrecht eigentlich abschließend geregelt sind, ohne dass ein Rückgriff auf das dann allg. Polizeirecht (ASOG in Berlin) erlaubt wäre. Doch dieser Grenzbereich ist komplizierter ausgestaltet.
Sollten Sie „Opfer“ einer unangenehmen polizeilichen Aktion geworden sein oder eine Versammlung planen oder im Zusammenhang mit einer Versammlung einer polizeirechtlichen Maßnahmen unterzogen worden sein, so können Sie sich gerne an Herrn Uslucan wenden, auch schon im Vorfeld. Damit wir er Sie zeitnah rechtlich und ggfs. auch gerichtlich unterstützen kann. Insoweit hat Herr Uslucan lange Zeit an der "Hochschule für Wirtschaft und Recht" (HWR) Kriminalkommissare unterrichtet und ist daher mit der Materie des Polizeirechts bestens vertraut.
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