Ausländerrecht

Wir unterstützen Sie im gesamten Bereich des Aufenthalts- bzw. Ausländerrechts, insbesondere bei folgenden Anliegen bzw. Anträgen:

  • Besuchs- oder Geschäftsvisums, Fragen zum Schengen-Visum;
  • Visum zur Einreise zur Eheschließung: Beratung bzgl. der notwendigen Voraussetzungen;
  • Visum für einen Sprachkurs, Au-Pairs, Ausbildung, Studium sowie passender „Anschluss-Aufenthaltsgenehmigung“ für Personen, die in Deutschland einen anerkannten Hochschulabschluss erworben haben;
  • Hilfe bei der Erteilung der Vorabzustimmung für den Visumsantrag für Hochqualifizierte („Blau Karte“), Künstler:innen und Sportler:innen, die länger als 90 Tage bleiben wollen;
  • Selbständige Unternehmer, die in Deutschland investieren und entsprechende Arbeitsplätze schaffen wollen;
  • „Business Immigration“ für ausländische Unternehmen: Begleitung und Betreuung des sog. „beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ nach § 81a AufenthG, wenn fortlaufend Arbeitnehmer:innen nach Deutschland geschickt werden sollen; Übernahme der Korrespondenz mit der hiesigen Ausländerbehörde sowie der notwendigen Beteiligung anderer Stellen wie beim Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit;
  • Hilfe bei der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und Abschlüssen („Gleichwertigkeitsprüfung“);
  • Familienzusammenführung für hier lebende Personen mit gefestigtem Aufenthalt: Ehegattennachzug, Nachzug von Kindern, Nachzug weiterer/sonstiger Familienangehöriger wie Geschwister, Onkel, Tanten, Großeltern, Cousin(s), was nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen („Härtefällen“) möglich ist;
  • Verlängerung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung für hier schon länger lebende Personen;
  • Hilfe beim sog. „Spurwechsel“, d.h. Wechsel der Grundlage des Aufenthaltsrechts, die abläuft oder naturgemäß endet wie z.B. in Fällen der Betreuung von minderjährigen Kindern nach § 28 AufenthG;
  • Erteilung einer Niederlassungserlaubnis als unbefristete und stärkste Form einer Aufenthaltserlaubnis; Beantragung einer sog. „Fortbestandsbescheinigung“ bei der Niederlassungserlaubnis, wenn ein längerer Aufenthalt im Ausland beabsichtigt ist wie z.B. bei Rentner:innen;
  • Antrag bei der Berliner „Härtefallkommission“, wenn Rechts- bzw. Gerichtsschutz nicht mehr möglich bzw. ausgeschöpft ist und kein anderer Aufenthalt in Betracht kommt.
Für eine konkrete Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte Herrn RA Dr. Uslucan über das Kontaktformular.
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