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Familienrechtliche Beratung

Soll eine geschlossene Ehe – auch mit Auslandsbezug (wie v.a. Türkei) - wieder gelöst werden, schließen sich neben emotionalen und wirtschaftlichen auch eine Reihe (international-)rechtlicher Fragen an. Mit Blick darauf ist es sinnvoll, bereits in der Phase der Trennung sich mit den anschließenden Fragen wie Trennungsjahr, Trennungsunterhalt bzw. -vereinbarung gedanklich auseinanderzusetzen sowie mit den komplexen Themen wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt näher zu befassen, weil diese weitreichende Auswirkungen haben.
Frau Yaya berät Sie gerne bei folgenden Anliegen:
  • Trennungsberatung im Vorfeld von Scheidungen,
  • Scheidungsanträge,
  • unterhaltsrechtliche Ansprüche wie Trennungs- und Kindesunterhalt sowie nacheheliche Unterhaltsansprüche,
  • Berechnung des Zugewinnausgleichs einschließlich der Hausratsteilung und Verteilung von ehelichem Vermögen bzw. Immobilien (auch im Ausland),
  • Umgangs- sowie Sorgerechtsvereinbarungen einschließlich des familiengerichtlichen Verfahrens,
  • Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.
Für eine konkrete Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte Frau Yaya über das Kontaktformular.