Familienrechtliche Beratung
Soll eine geschlossene Ehe – auch mit Auslandsbezug (wie v.a. Türkei) - wieder gelöst werden, schließen sich neben emotionalen und wirtschaftlichen auch eine Reihe (international-)rechtlicher Fragen an. Mit Blick darauf ist es sinnvoll, bereits in der Phase der Trennung sich mit den anschließenden Fragen wie Trennungsjahr, Trennungsunterhalt bzw. -vereinbarung gedanklich auseinanderzusetzen sowie mit den komplexen Themen wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt näher zu befassen, weil diese weitreichende Auswirkungen haben.
Frau Yaya berät Sie gerne bei folgenden Anliegen:
Frau Yaya berät Sie gerne bei folgenden Anliegen:
- Trennungsberatung im Vorfeld von Scheidungen,
- Scheidungsanträge,
- unterhaltsrechtliche Ansprüche wie Trennungs- und Kindesunterhalt sowie nacheheliche Unterhaltsansprüche,
- Berechnung des Zugewinnausgleichs einschließlich der Hausratsteilung und Verteilung von ehelichem Vermögen bzw. Immobilien (auch im Ausland),
- Umgangs- sowie Sorgerechtsvereinbarungen einschließlich des familiengerichtlichen Verfahrens,
- Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.